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Wiegand und Sohn (Inh. Alexander Wiegand), Töpferstraße 6, 67549 Worms Stand2011
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Unternehmer – Verbraucher)
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen der Firma Wiegand & Sohn Inh. Alexander Wiegand nachfolgend Wiegand & Sohn genannt und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Wiegand & Sohn und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der Firma Wiegand & Sohn sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Firma Wiegand & Sohn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Der Vertrag kommt dementsprechend grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Wiegand & Sohn oder durch Ausführung einer Bestellung, die als verbindliches Angebot zu qualifizieren ist, zustande.
2. Abbildung, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der Firma Wiegand & Sohn gehören, bleiben im Eigentum der Firma Wiegand & Sohn und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von der Firma Wiegand & Sohn ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Preise / Zahlungsbedingungen
1. Die Preise der Firma Wiegand & Sohn gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Dies gilt nicht für Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel, deren Verpackungskosten gesondert berechnet werden und folglich vom Käufer gesondert zu vergüten sind.
2a. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2b. Die Zahlung hat ausschließlich bargeldlos mittels Überweisung zu erfolgen. Scheckzahlungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Versendung per Nachnahme erfolgt lediglich über Barzahlung. Andere Zahlweisen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Wiegand & Sohn bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Wiegand & Sohn anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls die Firma Wiegand & Sohn schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer hier eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen in Verzugsetzung bei der Firma Wiegand & Sohn oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als angemessene Nachfrist wird der Zeitraum von mindestens 14 Tagen vereinbart.
3. Die Firma Wiegand & Sohn haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interessen an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Die Firma Wiegand & Sohn haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Wiegand & Sohn zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der Firma Wiegand & Sohn ist ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung der Firma Wiegand & Sohn auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Firma Wiegand & Sohn nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Firma Wiegand & Sohn ist zu Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
7. Die Ware wird erst gefertigt oder versendet, wenn die vollständige Zahlung erfüllt ist.
V. Gewährleistung / Haftung
1. Soweit ein von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist die Firma Wiegand & Sohn unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Firma Wiegand & Sohn aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma Wiegand & Sohn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Als angemessene Nachfrist wird (mindestens) der Zeitraum von 14 Tagen vereinbart
2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Die Firma Wiegand & Sohn haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper- und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Wiegand & Sohn, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Firma Wiegand & Sohn bzgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Firma Wiegand & Sohn allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5. Die Firma Wiegand & Sohn haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma Wiegand & Sohn haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weitergehende Haftung der Firma Wiegand & Sohn ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Firma Wiegand & Sohn ausweislich dieses Vertrages. Soweit die Haftung der Firma Wiegand & Sohn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Wiegand & Sohn behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat die Firma Wiegand & Sohn von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der Firma Wiegand & Sohn alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der Firma Wiegand & Sohn nicht nachkommt, kann die Firma Wiegand & Sohn nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die Firma Wiegand & Sohn liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch die Firma Wiegand & Sohn liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Wiegand & Sohn ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Forderung der Firma Wiegand & Sohn gegen den Käufer anzurechnen.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für die Firma Wiegand & Sohn vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Wiegand & Sohn nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt die Firma Wiegand & Sohn Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Wiegand & Sohn nicht gehörenden Sachen erwirbt die Firma Wiegand & Sohn Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und die Firma Wiegand & Sohn sich einig, dass der Käufer der Firma Wiegand & Sohn anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt die Firma Wiegand & Sohn hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für die Firma Wiegand & Sohn auf.
VII. Rückgabe
1. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.b. als Brief, Fax E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246§ 2 in Verbindung mit § 1Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jdem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Wiegand und Sohn, Inh. Alexander Wiegand Töpferstraße 6, 67549 Worms. Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt. Von der Rückgabe ausgeschlossen ist: Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, als Sonderbestellung des Kunden zu betrachten sind.
2. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt oder alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Unternehmer – Unternehmer)
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Firma Wiegand & Sohn Inh. Alexander Wiegand nachfolgend Wiegand & Sohn genannt geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Wiegand & Sohn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellungen des Käufers vorbehaltlos ausführt.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und der Firma Wiegand & Sohn zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann die Firma Wiegand & Sohn innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Wiegand & Sohn an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise der Firma Wiegand & Sohn gelten ab Werk ohne Versand und Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird von der Firma Wiegand & Sohn in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur per Vorkasse.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma Wiegand & Sohn und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Wiegand & Sohn über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Wiegand & Sohn anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Die Zahlung mittels Scheck ist ausgeschlossen.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet die Firma Wiegand & Sohn nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenen Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der Firma Wiegand & Sohn auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der Firma Wiegand & Sohn ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haftet die Firma Wiegand & Sohn dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von ihr zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der Firma Wiegand & Sohn ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
3. Für den Fall, dass ein von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretener Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei der Firma Wiegand & Sohn ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenen Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
5. Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenen Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretenen Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt.
6. Die Firma Wiegand & Sohn ist zu Teillieferung und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Wiegand & Sohn berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
V. Gefahrübergang – Versand / Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Die Firma Wiegand & Sohn wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandwegwünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingt Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtlieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
2. Die Firma Wiegand & Sohn nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Firma Wiegand & Sohn die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Firma Wiegand & Sohn die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
VI. Gewährleistung / Haftung
1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von der Firma Wiegand & Sohn zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Firma Wiegand & Sohn unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Firma Wiegand & Sohn aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma Wiegand & Sohn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers (Verkäufer) durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die Firma Wiegand & Sohn trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Firma Wiegand & Sohn hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VI. Abs. 4 und Abschnitt VI. Abs. 5 bleiben hiervon unberührt.
4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein eben solcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die Firma Wiegand & Sohn ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von der Firma Wiegand & Sohn auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. Die Verpflichtungen gem. Abschnitt VI. Abs. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarung handelt, die nicht von der Firma Wiegand & Sohn herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistung übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
6. Die Firma Wiegand & Sohn haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Wiegand & Sohn, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Wiegand & Sohn, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Wiegand & Sohn nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Firma Wiegand & Sohn, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem die Firma Wiegand & Sohn bzgl. der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die Firma Wiegand & Sohn auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Firma Wiegand & Sohn allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragzweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Firma Wiegand & Sohn haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Firma Wiegand & Sohn gem. Abschnitt IV. Abs. 2. bis Abschnitt IV. Abs. 5. dieses Vertrages. Soweit die Haftung der Firma Wiegand & Sohn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn die Firma Wiegand & Sohn, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma Wiegand & Sohn gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum der Firma Wiegand & Sohn. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat die Firma Wiegand & Sohn nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet die Firma Wiegand & Sohn die Vorbehaltsware, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Wiegand & Sohn ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Wiegand & Sohn ab, die die Abtretung hiermit annimmt. Die Firma Wiegand & Sohn ermächtigt den Käufer widerruflich die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an die Firma Wiegand & Sohn zu bewirken, als noch Forderungen von der Firma Wiegand & Sohn gegen den Käufer bestehen.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für die Firma Wiegand & Sohn vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt die Firma Wiegand & Sohn das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Firma Wiegand & Sohn gehörenden Sachen, erwirbt die Firma Wiegand & Sohn Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und die Firma Wiegand & Sohn sich einig, dass der Käufer der Firma Wiegand & Sohn anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt die Firma Wiegand & Sohn hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für die Firma Wiegand & Sohn.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Wiegand & Sohn hinweisen und die Firma Wiegand & Sohn unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma Wiegand & Sohn ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Wiegand & Sohn die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Die Firma Wiegand & Sohn ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt der Firma Wiegand & Sohn die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
VIII. Umsatzsteuer
Ist der Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässig, ist er verpflichtet, der Firma Wiegand & Sohn jeweils rechtzeitig eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Der Käufer stellt die Firma Wiegand & Sohn von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/ oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ergibt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen der Firma Wiegand & Sohn und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen der Firma Wiegand & Sohn und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Worms. Die Firma Wiegand & Sohn ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. |